Praxis & Medizin
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) | Praxis
Ab sofort übermitteln wir als Arztpraxis die eAU (Krankmeldungen) direkt an Ihre Krankenkasse.
Arztpraxen müssen Krankmeldungen (AU) digital an die Krankenversicherung senden. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen jetzt nur noch einen Durchschlag des sog. "Gelben Scheins" für die eigenen Unterlagen vom Arzt ausgehändigt.
D.h. dass auch der Papierschein an den Arbeitgeber wegfällt. Die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber erfolgt nur noch digital. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen. Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, müssen dies auch künftig ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Der Arbeitgeber ruft dann die eAU bei der Krankenkasse ab und bekommt so von der Krankenkasse mitgeteilt, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist.
An der Regelung für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ändert sich vorerst nichts: Diese bekommen weiterhin einen Papierkrankenschein, den sie an ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber weiterleiten. Dasselbe gilt, wenn ein Arbeitnehmer zu einem Privatarzt oder einem Arzt im Ausland geht.
Ihre Hausarztpraxis Isernhagen HB